Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung

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Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung

In Jan. 2009 musste der Geschäftsbetrieb eines Sanitärgroßhandels aufgrund Insolvenz eingestellt werden. Der Handelsbetrieb befand sich in einem Gewerbepark einer mittelgroßen Stadt. Im Zuge der Verwertung des mobilen Anlagevermögens kündigte der Insolvenzverwalter alle Versicherungsverträge des Insolvenzschuldners nach § 103 InsO. Darunter auch den Betriebs-Haftpflichtversiche-rungsvertrag des insolventen Unternehmens, weil aus Sicht des Insolvenzverwalters keine Aktivität des Insolvenzschuldners mehr erfolgte. Dabei beachtete er jedoch nicht, dass auch die sog. „Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung“ Bestandteil der Betriebs-Haftpflichtversicherung war.

Wenig später erlitt eine 63-jährige Frau aufgrund von Glatteis auf dem Betriebsgrundstück einen Personenschaden.  Sie war ausgerutscht und unglücklich gefallen und sich infolgedessen einen Bruch des linken Handgelenks zugezogen. Über ihren Rechtsanwalt forderte die Geschädigte Schadenersatz sowie Schmerzensgeld in Höhe von € 2.300,-- mit der Begründung, dass der Grundstückseigentümer seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen sei.

Der Insolvenzverwalter meldete den Vorgang seinem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer, der für diesen Schadenfall grds. eintrittspflichtig ist, sofern im Versicherungsvertrag des Insolvenzverwalters eine entsprechende Deckungserweiterung vereinbart worden ist.     

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